Durch finanzielle Unterstützung werden Bauprojekte in Wohngebäuden gefördert, die darauf abzielen, Barrieren sowohl im Innen- als auch im Außenbereich von Wohngebäuden zu verringern.
Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen:
- Bad: Raumaufteilung ändern, Einbau einer bodengleichen Dusche, Sanitärobjekte modernisieren
- Raumaufteilung und Schwellen: Wände versetzen, für mehr Bewegungsfreiheit, Türdurchgänge verbreitern, Türschwellen entfernen
- Überwindung von Treppen und Stufen: Einbau von Aufzügen/Treppenliften, Rampen anlegen, Treppenoptimierung durch Anbringen von Handläufen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: Stütz- und Haltesysteme anbringen, Installation von altersgerechten Assistenzsystemen und Smart Home-Anwendungen
Grundsätzlich wird jeder gefördert, der über Wohneigentum verfügt oder aber auch Mieter einer Wohnung ist (hier gelten bestimmte Bedingungen) und das 18. Lebensjahr erreicht hat. Eine körperliche Einschränkung muß zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht vorliegen.

Gefördert wird über das Programm (Altersgerecht Umbauen 455)
Die KFW hat ein Online-Portal für die Antragssteller eingerichtet.
WICHTIG: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Ausgaben, die vor Maßnahmebeginn getätigt wurden, werden nicht mehr berücksichtigt. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum. Schlimmstenfalls wird die Förderung zurückgezogen.
Kredite bei der KFW kann man nur über eine Partnerbank stellen. In der Regel ist das die Hausbank. Diese holt sich dann den Kredit bei der KFW und übernimmt auch die Bürgschaft (i.d.R. 80%) der Kreditsumme. Kredite können zu 100% in das Vorhaben einfließen. Eigenkapital ist von Seiten der KFW nicht notwendig.

Die Förderung ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Dabei reicht das Datum der Antragstellung. Die Bestätigung durch die KFW muß dabei nicht abgewartet werden. Jedoch sollte man diese abwarten, wenn man auf die Förderung angewiesen ist. Auch wenn die Antragsparameter stimmen, kann der Förderpott zwischenzeitlich erschöpft sein.

Sollte es bereits in den vergangenen Jahren eine Förderung durch das Programm 455 der KFW an diesem Objekt gegeben haben, gibt es keine weitere Förderung. Dies gilt auch, wenn ein neuer Besitzer den Antrag stellt. Hier bildet das Wohnobjekt die Fördergrundlage.
Eine Förderung durch die KFW ist auch dann nicht mehr möglich, wenn es bereits eine Förderung durch die Pflegekasse gegeben hat.
Für Kredite gelten die üblichen Barrieren der zwischengeschalteten Banken.